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Private Krankenversicherungen: Abrechnung gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 3,5 facher
Satz)
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Bundeswehr: Kostenübernahme nach Überweisung durch den Truppenarzt
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Beamte: Kostenübernahme durch Beihilfe und private Krankenversicherung
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Bundespolizei: Kostenübernahme durch Heilfürsorge
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Private Abrechnung gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 3,5 facher Satz)